Ab Mai 2018 an der Alten Osnabrücker Str. 4, Gütersloh
Die Fahrschule
Fahrschullehrer, Schulungsraum und Fahrschulwagen
Wir schulen auf Klasse B, B96, BE, A, A1, A2 und AM
gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.
gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Alter: ab 16 Jahren
gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
Alter: ab 18 Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich
gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
Alter: ab 16 Jahren
Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Anmeldung
18:30 - 19:00 Uhr
Unterricht
Dienstag und Donnerstag
19:00 - 20:30 Uhr
Extra Termin:
Jede 1. Woche im Monat
Fr. 17:00 - 18:30 Uhr
Anmeldung
18:30 - 19:00 Uhr
Unterricht
Montag und Mittwoch
19:00 - 20:30 Uhr
Extra Termin:
Jede 2. Woche im Monat
Fr. 17:00 - 18:30 Uhr
Anmeldung
18:30 - 19:00 Uhr
Unterricht
Montag und Mittwoch
19:00 - 20:30 Uhr
Extra Termin:
Jede 3. Woche im Monat
17:00 - 18:30 Uhr